Warum die Gebäudeversicherung (Auch) immer teurer wird

Der Rohstoffmangel, die händeringende Suche nach Fachkräften insbesondere im Handwerk sowie die allgemein ansteigende Inflation haben Auswirkung auf die Preise und somit auch auf die Gebäudeversicherung.

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Wie hängt das zusammen?

Ganz einfach: Die Reparatur von Gebäudeschäden oder ein Wiederaufbau nach einem Totalschaden wird jedes Jahr teurer. Und diese steigenden Kosten finden sich dann im sogenannten Baupreisindex wieder. Dieser Index wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Zusammen mit dem Basiswert, dem sogenannten Wert 1914, also dem Wert im Jahr 1914 auf Basis der Einheit MK, wird der versicherte Wiederaufbauwert in der Gebäudeversicherung ermittelt.

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Als Beispiel:

Ein Gebäude mit 25.000 MK Wert 1914 ist im Jahr 2023 25.000 MK X 19,614 = 490.350 € wert.

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Bitte beachten Sie:

Der Gebäudeversicherungswert entspricht den Wiederherstellungs-
kosten eines Gebäudes und ist hauptsächlich für die Entschädigung im Schadenfall ausschlaggebend. Dieser Wert ist nicht gleichzu-
setzen mit dem Marktwert, dem Verkehrswert oder dem Einheitswert eines Gebäudes.

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So wird sichergestellt, dass ein Haus nach einem Totalschaden mit den heute am Markt gültigen Preisen nach gleicher Art und Güte wieder neu aufgebaut werden kann. Also ein in die Gebäudeversicherung automatisch eingebauter Inflationsschutz.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Versicherer diese Methode anwenden. Daher kann es auch zu Abweichungen des hier angegebenen Baupreisindexes kommen. Fragen Sie bitte Ihren Gebäudeversicherer, mittels welcher Methode er die Versicherungssumme anpasst.

Neben dem Versicherungswert steigt damit aber auch die Prämie.

Im Jahr 2023 fällt die Indexanpassung besonders gravierend aus: der Baupreisindex wird um ca. 18%, also von 16,682 auf 19,614, angehoben. Dieser Anstieg gilt für die gesamte Gebäudeversicherungssparte unabhängig vom Anbieter. Diese Preissteigerung ist bereits seit mehreren Monaten am Rohstoffmarkt spürbar und fließt erst jetzt in den statistischen Baupreisindex ein.

Und wie ermittelt man eigentlich diese Wiederherstellungskosten?

In der Versicherungswirtschaft gibt es drei Möglich-
keiten, die Wiederherstellungskosten bzw. den
Versicherungswert eines Gebäudes festzustellen:

➊ Nach Bausumme

➋ Mittels Gutachten

➌ Nach einer von der Versicherungsgesellschaft vorgegebenen Wertermittlung

Nur in diesen Fällen zahlt der Versicherer die volle Schadensumme aus und das Gebäude kann wieder so aufgebaut werden, wie es zuvor dastand. Bei einer anderen Form der Wertermittlung, bspw. bei Übernahme der Versicherungssumme aus alten Unterlagen oder mittels persönlicher Schätzung wird im Schadenfall genau geprüft, ob die vereinbarte Summe dem Wert entspricht. Liegt sie darunter – man nennt das Unterversicherung – wird die Entschädigungssumme im Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert gekürzt.

Liegt sie darüber, wird maximal in Höhe des Versicherungswertes entschädigt.